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Macher:in (halbjährlich)
Geschäftsbedingungen und Konditionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tarif “Macher:in”
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Leistungen der MACHWERK GmbH, Holzmarktstraße 66, 10179 Berlin, im folgenden “MACHWERK” und “Vermieterin” genannt, im Rahmen des Tarifs “Macher:in”. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die zu diesen in Widerspruch stehen oder zusätzliche Regelungen treffen, haben ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung durch MACHWERK keine Geltung.
1. Geltung und Leistungsumfang
1.1 Angebot und Flächen von MACHWERK können vertragsgemäß innerhalb der per Tarif festgelegten Nutzungszeiten genutzt werden. Höhere Gewalt oder durch technische Missstände verursachte Störungen sind davon ausgenommen.
2. Inhalt
2.1 Gegenstand der AGB sind die Mietbedingungen im Gebäudekomplex Holzmarktstraße 66, 10179 Berlin (1. OG). Alle Räume sind gemietet wie gesehen. Der gesehene Zustand muss nach der Nutzung wiederhergestellt sein. Auf den angemieteten Flächen stehen keine Parkplätze (Gäste, Personal) zur Verfügung. Es besteht je nach Verfügbarkeit die Möglichkeit einer individuellen Anmietung eines Platzes im hausinternen Parkhaus für 250 € pro Monat. (Stand: Juni 2026).
3. Nutzungsgegenstand
3.1 Untervermietet wird ein flexibler Arbeitsplatz im Rahmen des Tarifs “Macher:in” der folgenden Flächen der Holzmarktstraße 66, 10179 Berlin (1. OG.): Büroräume der MACHWERK GmbH mit insgesamt ca. 465 qm. Die Vermieterin stellt Tische, Stühle und Büromaterial zur Verfügung und bestellt einen Reinigungsdienst. In der Miete enthalten ist die Mitnutzung der Co-Working-Fläche und Meetingräumen im Rahmen des im Tarif gebuchten Zeitkontigents sowie Zugang zu Veranstaltungen von MACHWERK, sowie dem MACHWERK-Slack-Kanal. Das Dienstleistungsangebot inkludiert die kostenlose Bereitstellung von Wasser, Kaffee und Tee. Außerdem kann die Küche zur persönlichen Verpflegung genutzt werden.
Die Buchung von Meetingräumen erfolgt online über ein durch MACHWERK bereitgestelltes Portal. Die Nutzung erfolgt in Abhängigkeit der tagesaktuellen Verfügbarkeiten der Räume.
3.2 Die Räumlichkeiten werden ausschließlich zur Nutzung als Büro- und Konferenzräume vermietet. Die Nutzung ist zu büroüblichen Zeiten (Montags bis Freitag von 8.00 - 20.00 Uhr) gestattet. Die Nutzung des Arbeitsplatzes ist nicht übertragbar auf weitere Personen.
3.3 Nach Abschluss des Vertrags erhält der/die Mieter:in Zugang zum Schließsystem Airkey. Die Zugangszeiten sind durch die Konditionen des Vertrags festgesetzt.
3.4 Wurde der Tarif um eine Büroadresse (“Office Address”) erweitert, stellt die Vermieterin einen Briefkasten zur Mitnutzung zur Verfügung und bringt den Namen des/der Mieter:in an. Die Vermieterin richtet in den Räumlichkeiten von MACHWERK ein Postfach ein, in dem eingehende Post an den/die Mieter:in gesammelt wird. Der/die Mieter:in kümmert sich eigenständig um regelmäßige Abholung der Post, mindestens jedoch einmal pro Monat. Über den aktuellen Stand des Postfachs wird der/die Mieter:in in regelmäßigen Abständen über die interne Mitgliederplattform informiert (mindestens einmal pro Woche).
Wenn der Tarif um eine Geschäftsadresse (“Business Address”) erweitert wurde, gelten die gleichen Bedingungen wie für die Büroadresse, mit dem Zusatz, dass auch die offizielle Geschäftsadresse auf der gewerblichen Fläche des MACHWERK registriert werden darf (z.B. für die Eintragung ins Handelsregister, beim Finanzamt, etc.).
Wurde der Tarif um eine erweiterte Geschäftsadresse (“Business Address Plus”) ergänzt, gelten die gleichen Bedingungen wie für die Büroadresse und Geschäftsadresse, mit dem Zusatz, dass für eingehende Post einmal pro Woche eine digitale Nachsendung per E-Mail und einmal pro Monat eine Nachsendung per Post an den/die Mieter:in erfolgt.
3.5 Wenn der Tarif um ein Schließfach erweitert wurde, stellt die Vermieterin den Schlüssel zur Nutzung des Schließfachs zur Verfügung. Die Vermieterin haftet nicht für den Verlust von Gegenständen aus dem Schließfach des/der Mieter:in. Bei Verlust des Schlüssels muss der/die Mieter:in für den Austausch des Schlosses aufkommen. Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses übergibt der/die Mieter:in den Schlüssel unaufgefordert an die Vermieterin zurück.
3.6 Der Tarif kann um zusätzliche Meetingraum-Stunden erweitert werden.
3.7 Der Tarif kann von dem/der Mieter:in mit zusätzlichen Tagespässen für den Coworking-Bereich erweitert werden.
3.8 Ein Gast pro Tag kann mit einem zusätzlichen Tagespass die Räumlichkeiten von MACHWERK benutzen. Mieter:innen haften für ihre Gäste.
3.9 Der Tarif kann zur unbegrenzten Nutzung der Räumlichkeiten (Zugang 24/7) des MACHWERK erweitert werden.
3.10 Der Vertrag wird persönlich mit dem/der Mieter:in abgeschlossen und ist nicht auf Dritte übertragbar.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Das Nutzungsverhältnis beginnt zum angegebenen Datum nach Abschluss der Anmeldung um 08:00 Uhr.
4.2 Der/die Mieter:in bestimmt die Vertragslaufzeit bei Abschluss des Vertrags und beendet das Nutzungsverhältnis durch selbstständige Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist. Ein vorzeitiger Austritt / Beendigung einer Mitgliedschaft vor dem Ende der Vertragslaufzeit ist nicht möglich.
4.3 Es gelten die unten aufgelisteten Kündigungsfristen.
– 1-Monats-Vertrag: ordentlich kündbar mit einer Frist von 5 Werktagen vor Ende des Vertrags. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat.
– 6-Monats-Vertrag: ordentlich kündbar mit einer Frist von 1 Monat vor Ende des Vertrags. Nach Ablauf der Frist verlängert sich der Vertrag um weitere sechs Monate.
– 1-Jahresvertrag: ordentlich kündbar mit einer Frist von 3 Monaten vor Ende des Vertrags. Nach Ablauf der Frist verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
4.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Kündigungen werden durch die Mieter:innen ausschließlich über das bereitgestellte Online-Portal durchgeführt.
4.5 MACHWERK kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der/die Mieter:in seinen/ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Gründe sind unter anderem: mehr als vierwöchiger Verzug mit einer Zahlung, erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung, das Verhalten des/der Mieter:in innerhalb der Geschäftsräume, vertragswidriger Gebrauch der Geschäftsräume, Gebrauchsüberlassung an Dritte, ein ausgeübter Geschäftsgegenstand des/der Mieter:in, welcher den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, und die grobe Verletzung vertraglicher Treue- oder Nebenpflichten. Ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht auch dann, wenn über das Vermögen des/der Mieter:in das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse abgelehnt wird.
4.6 Bei einer fristlosen Kündigung ist MACHWERK berechtigt, dem/der Mieter:in den Zutritt zu den Geschäftsräumen zu untersagen, außer dies ist zur Abwicklung einer Räumung erforderlich.
4.6 Des Weiteren behält sich die Vermieterin das Recht vor, den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Vermieterin den Betrieb von MACHWERK aufgrund von sich ändernden Nutzungsgenehmigungen nicht in der Holzmarktstraße 66, 10179 Berlin weiterführen kann.
5. Zahlungsarten, Gebühren, Entgelte und Sicherheitsleistung, Rabattverfall
5.1 Zahlungen können per Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, per Kreditkarte, via PayPal oder auf Rechnung erfolgen.
5.2 Bei Wahl des Lastschriftverfahrens wird die Gesamtmiete per SEPA-Lastschriftmandat am Anfang jeden Monats eingezogen. Das SEPA-Lastschriftmandat ist für den Zeitraum des Mietverhältnisses wirksam.
5.3 Bearbeitungsgebühren bei Zahlungsstörungen: Im Falle einer Rückbelastung im Lastschriftverfahren wird dem Kunden zzgl. zu den Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR in Rechnung gestellt. Für jede notwendige manuelle Bearbeitung oder Zuordnung von Zahlungen, die durch vertragswidriges Verhalten des Kunden verursacht werden (z.B. unvollständige Teilzahlungen ohne Absprache oder absichtliche Stückelung von Beträgen), ist MACHWERK berechtigt, eine Aufwandsentschädigung von 15,00 EUR pro betroffener Buchung zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4 Die Mietkosten werden zum Preis des gewählten Tarifs zzgl. MwSt festgelegt.
5.5 Wenn der Tarif um ein Postfach erweitert wurde, erhöht sich das Nutzungsentgelt um den entsprechenden Betrag zzgl. Mehrwertsteuer für die Nutzung des Postfachs.
5.6 Wenn der Tarif um ein Schließfach erweitert wurde, erhöht sich das Nutzungsentgelt um den entsprechenden Betrag zzgl. Mehrwertsteuer für die Nutzung des Schließfachs.
5.7 Wenn der Tarif um die zusätzliche Nutzung von Meeting-Stunden erweitert wurde, erhöht sich das Nutzungsentgelt um den entsprechenden Betrag zzgl. Mehrwertsteuer für die zusätzliche Nutzung der Meeting-Stunden.
5.8 Die vereinbarte Miete ist monatlich im Voraus zum ersten Tag des Monats zu zahlen. Eine Nicht-Inanspruchnahme der Dienstleistung befreit nicht von der Zahlungspflicht. Bei Zahlungen auf Rechnung muss die Miete bis zum dritten Werktag des Monats auf dem Konto der Vermieterin eingegangen sein.
5.9 Bei Zahlungsverzug von Nutzungsentgelt werden Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Vermieterin ist berechtigt, einen nachgewiesenen höheren Zinsschaden geltend zu machen.
5.10 Im Falle eines Zahlungsverzuges verfallen gewährte Rabatte. Der/die Mieter:in hat bei Zahlungsverzug demnach die regulären Preise entsprechend des von ihm/ihr gebuchten Tarifs zu zahlen.
5.11 Bei Verlust von übergebenen Schlüsseln (z.B. für gebuchte Schließfächer) oder Nichtrückgabe nach Mietende hat der/die Mieter:in die Kosten für den notwendigen Austausch von Schlössern und Sicherungsanlagen im Gebäude und den Geschäftsräumen zu zahlen.
5.12 Kosten für Wasser, Strom, Heizung, wöchentliche Grundreinigung sowie Internet sind im Mietpreis inklusive. Durch den/die Mieter:in verursachte Verschmutzungen der MACHWERK-Räume werden von der Vermieterin nicht übernommen und dem/der Mieter:in in Rechnung gestellt.
5.13 Mietanpassung (Indexierung / Preiserhöhung): MACHWERK ist berechtigt, den monatlichen Tarifpreis nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, um veränderte Gesamtkosten (z.B. Erhöhung von Energiekosten, Reinigungskosten, Personalkosten oder Inflation) auszugleichen. Eine solche Anpassung ist maximal einmal pro Kalenderjahr zulässig und muss dem/der Mieter:in mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) angekündigt werden. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 %, steht dem/der Mieter:in ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Inkrafttreten der Änderung zu.
5.14 Verwendungszwecke und Zahlungsweise: Zahlungen sind pro Rechnung in einer Gesamtsumme zu leisten. Als Verwendungszweck ist ausschließlich die korrekte Rechnungsnummer anzugeben. Die Nutzung des Verwendungszwecks für sachfremde oder nicht der Zahlungszuordnung dienende Angaben ist untersagt. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Verletzung der vertraglichen Nebenpflichten dar und berechtigt MACHWERK, den dadurch entstehenden Zuordnungsaufwand gemäß Punkt 5.3 in Rechnung zu stellen sowie den Vertrag nach erfolgloser Abmahnung fristlos zu kündigen.
6. Zustand der Mietsache/ Veranstaltungen
6.1 Der/die Mieter:in ist sich der Tatsache bewusst, dass das MACHWERK regelmäßig als Veranstaltungslocation genutzt werden kann.
6.2 In unregelmäßigen Abständen kann es am Wochenende und an Wochentagen zur Nutzung der Co-Working-Fläche für Veranstaltungen durch die Vermieterin und die Hausbewirtschaftung kommen. Veranstaltungen werden mit ausreichend Vorlauf an die Bürogemeinschaft kommuniziert.
7. Hausrecht und Hausordnung
7.1 Die Vermieterin hat das Hausrecht in allen Mieträumen und -Flächen. Soweit erforderlich, haben das Personal der Vermieterin, des Sanitärdienstes sowie der Polizei und der Feuerwehr Zutritt zu den vermieteten Räumen und Flächen.
7.2 Die Vermieterin bekommt jederzeit die Möglichkeit, in den angemieteten Räumlichkeiten Führungen für Mietinteressent:innen durchzuführen.
7.3 Der/die Mieter:in hat sich an die Hausordnung zu halten. Diese hängt aus. In den Geschäftsräumen von MACHWERK ist das Rauchen verboten. Dies umfasst auch E-Zigaretten und Ähnliches.
7.4 Der/die Mieter:in hat die ihm/ihr im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Gegenstände pfleglich zu behandeln und entdeckte Schäden MACHWERK sofort zu melden.
7.5 Die Geschäftsräume, Adresse, Telekommunikations- und Interneteinrichtungen von MACHWERK dürfen nicht zur Erzeugung bzw. Verbreitung anstößiger oder unrechtmäßiger Inhalte sowie zu betrügerischen oder sonst ungesetzlichen Zwecken genutzt werden.
7.6 Der/die Mieter:in hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm/ihr mit Verbindung zum Internet-Netzwerk genutzten Geräte ausreichend gegen Viren und andere digitale Bedrohungen geschützt sind, sodass eine Schädigung von MACHWERK oder anderen Mieter:innen ausgeschlossen ist. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets im MACHWERK auf der Mieter:innen-Seite entstehen könnten (z.B. Virenangriffe, Datenverluste, Schad-/Spionage-Software, etc.). Betreiberin des Internet-Netzwerks ist die MACHWERK GmbH.
7.7 Nach der Beendigung des Vertrages hat der/die Mieter:in ihm/ihr überlassene Büroräume, Einrichtungen, Gerätschaften, Schlüssel oder Zugangskarten vollständig und unaufgefordert an MACHWERK zurückzugeben.
8. Sicherheit
8.1 Die angemietete Fläche darf nur für die nach den jeweiligen behördlichen Bestimmungen zulässigen Zwecke und nur unter Beachtung der damit verbundenen Auflagen, insbesondere dem Brandschutz, genutzt werden. Der/die Mieter:in ist insbesondere für die Einhaltung der ihn/sie betreffenden Bestimmungen der Betriebsvorschriften der SobeVo (Sonderbetriebsverordnung von Berlin) verantwortlich. Ebenso ist die maximale Personenzahl der angemieteten Flächen unbedingt einzuhalten.
9. Schadenersatz / Haftung
9.1 Sollte es nachweislich zu einem durch die Vermieterin nicht verschuldeten und zu vertretenden Strom-, Wasser-, Heizungs- oder Internetausfall kommen, werden die dadurch entstandenen Kosten nicht von der Vermieterin übernommen, sondern gehen zu Lasten des/der Mieter:in.
9.2 Insbesondere haftet der/die Mieter:in für Schäden, die durch fahrlässigen Umgang mit Strom-, Wasser-, Gas- und Kraftleitungen sowie der Sanitär- und Heizungsanlage entstehen.
9.3 Ferner haftet der/die Mieter:in für Schäden am Nutzungsobjekt, die dadurch entstehen, dass er/sie, seine/ihre Mitarbeiter:innen, seine/ihre Bediensteten und Arbeiter:innen sowie andere Personen, die aus Anlass der Nutzung des Objektes durch den/die Mieter:in das Nutzungsobjekt betreten, fahrlässig handeln.
9.4 Die technischen Einrichtungen der Holzmarktstraße 66, 10179 Berlin dürfen nur vom Personal der Vermieterin oder durch von ihr beauftragte Dritte bedient werden. Für technische Störungen übernimmt die Vermieterin keine Haftung, außer im Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlungen auf Seiten der Vermieterin.
9.5 Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für die durch Mieter:innen, ihren Beauftragten, Vertragspartner:innen oder Besucher:innen eingebrachten oder eingelagerten Gegenstände. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Die Sicherung und Versicherung dieser Sachen obliegt dem/der Mieter:in. Die Vermieterin ist insofern von Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten.
9.6 Die Vermieterin haftet nicht für die Pakete der Mieter:innen und ist für diese auch nicht verantwortlich. Sollte MACHWERK umziehen, kann die Vermieterin unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist den Mieter:innen die Verwendung der MACHWERK-Adresse als Geschäftsadresse und Firmensitz kündigen.
9.7 MACHWERK ist nicht verpflichtet, Einschreiben, Bestellungen und Rechnungen etc. anzunehmen, insbesondere dann nicht, wenn sich daraus Verpflichtungen oder Kosten für MACHWERK ergeben.
9.8 Für Versagen der Einrichtungen oder Betriebsstörungen oder sonstige den Betrieb beeinträchtigende Ereignisse haftet die Vermieterin nur, wenn sie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
9.9 Der/die Mieter:in hat alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und schließt adäquate Versicherungen ab.
9.10 Der/die Mieter:in verpflichtet sich, eine ausreichende Versicherung zur Deckung von Personen- und Sachschäden abzuschließen und diese der Vermieterin unaufgefordert vorzulegen.
10. Wiederherstellung der Mietsache
10.1 Nach Ablauf der Mietzeit können eingelagerte Gegenstände kostenpflichtig entfernt und bei Dritten auf Kosten des/der Mieter:in eingelagert werden. Eine Haftung für Verlust oder Schäden betreffend dieser Gegenstände wird von der Vermieterin ausdrücklich ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Vermieterin verursacht wurde.
10.2 Sollten bei der gemeinsamen Schlussabnahme die Räume nicht gereinigt (besenrein) sein oder Mängel und Schäden festgestellt werden, übernimmt der/die Mieter:in die anfallenden Kosten. Dies gilt nur für gänzlich und exklusiv vermietete Räume, die durch den/die Mieter:in allein genutzt wurden.
11. Datenschutz
11.1 Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen und willigt ein, dass die im Zusammenhang mit der Durchführung des Nutzungsvertrages erhobenen Daten gespeichert werden (z.B. via der Online-Buchungs-/ Mitgliederplattform). (§ 26 BDSchG).
11.2 MACHWERK verpflichtet sich zur absoluten Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Informationen werden nur auf ausdrückliche Weisung des/der Mieter:in an Dritte weitergegeben.
12. Urheberrecht
12.1 Der/die Mieter:in verpflichtet sich, in Bezug auf Musik-, Wort-, Bild- und sonstige Rechte der bei der Nutzung zum Einsatz kommenden Werke die geltenden Bestimmungen des Urheberrechts einzuhalten und entsprechende Gebühren (z.B. GEMA) abzuführen. Die Vermieterin ist von jeglichen Forderungen freigestellt.
13. Widerrufsrecht
13.1 Der/die Mieter:in hat das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
13.2 Um sein/ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die Mieter:in der Vermieterin MACHWERK mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen/ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er/sie kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
13.3 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der/die Mieter:in die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
13.4 Folgen des Widerrufs
Wenn der/die Mieter:in diesen Vertrag widerruft, hat die Vermieterin ihm/ihr alle Zahlungen, die sie von dem/der Mieter:in erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen/ihren Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet MACHWERK dasselbe Zahlungsmittel, das der/die Mieter:in bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem/der Mieter:in wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
13.5 Hat der/die Mieter:in verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er/sie der Vermieterin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er/sie die Vermieterin von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)
–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
14. Schriftformerfordernis, AGB-Änderung und Salvatorische Klausel
14.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Zusatzvereinbarungen, Nebenabreden oder Aufhebungen sind nur wirksam, wenn MACHWERK diese schriftlich bestätigt hat.
14.2 MACHWERK behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten AGB werden dem/der Mieter:in per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugeschickt. Geänderte AGB treten immer am ersten Tag eines Monats in Kraft. Erfolgt ein Widerspruch des/der Mieter:in hinsichtlich der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs besteht der Vertrag mit den alten AGB fort; jedoch ist MACHWERK berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Ende des Monats, in dem die neuen AGB in Kraft treten sollten, zu kündigen.
14.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien dieses Vertrages verpflichten sich für diesen Fall, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige oder – soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertige Regelung zu ersetzen.
15. Streitbeilegung
Verbraucher können Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission über den folgenden Link richten: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einem Verbraucherschlichtungsausschuss teil und sind nicht dazu verpflichtet
16. Sonstiges
16.1 Die Vertragspartner:innen versichern, dass sie volljährig, geschäftsfähig und berechtigt sind, den Vertrag abzuschließen.
16.2 Sollte es auf Seiten des/der Mieter:in zu Änderungen bezüglich der Person der Mieter:in kommen, hat die Mieter:in MACHWERK darüber unverzüglich zu informieren.
16.3 Sämtliche AGB gelten durch das Akzeptieren der MACHWERK Geschäftsbedingungen und Konditionen als anerkannt. Über diese AGB hinausgehende Absprachen sind schriftlich festzuhalten.
16.4 Über den Vertrag sowie die Mietkonditionen bewahren beide Parteien Stillschweigen.
16.5 Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Juli 2026
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die MACHWERK diese Website bereitstellt.